Für das Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ können sich sowohl Schulen in ländlichen Regionen Hessens als auch Künstler:innen bewerben.

Die Ausschreibung für Schulen wird in der Regel ab Mitte Mai/Juni eines jeden Jahres gestartet. Bis jeweils Ende Oktober können sich Schulen dann für das fliegende Künstlerzimmer im Folgeschuljahr bewerben.

Die Künstler:innenausschreibung startet in der Regel jeweils im Februar jedes Jahr. Bis jeweils Ende März können sich Künstler:innen bewerben, um im August ihr Stipendium anzutreten.

Die Ausschreibung für Schulen im Schuljahr 2024/2025 und Schuljahr 2025/2026 ist bereits gestartet, die Ausschreibung für Künstler:innen folgt, nachdem die Schulen ausgewählt worden sind, im Frühjahr 2024.

Welche Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt werden müssen, wie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren funktioniert – das alles erfahren Sie hier!

Die Schulbewerbung

Das Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ macht es möglich, dass Schüler:innen und Lehrerschaft die Chance bekommen, genau das zu erleben und gemeinsam mit einem:r Künstler:in ihre Kreativität entdecken und Neues im Unterricht oder darüber hinaus ausprobieren können!

Die Voraussetzungen auf einen Blick

  • Die Schule muss sich im Vorfeld mit dem Schulträger (Landkreis) abgestimmt und dessen Einverständnis eingeholt haben. Der nämlich ist für die Übernahme der Bauantragstellung, die Vorbereitung der Stellfläche für das fliegende Künstlerzimmer, die Bereitstellung von technischen Anschlüssen und die Wasserversorgung zuständig.
  • Außerdem sind Zustimmungen der gesamten Lehrer:innen- und Schüler:innenschaft einzuholen bzw. diese in den Bewerbungsprozess miteinzubinden. Die Lehrer:innen und Schüler:innen müssen Lust auf das Projekt haben und Freude daran haben, mit dem:der Künstler:in zusammen zu arbeiten und gemeinsam Projekte zu realisieren.
  • Ein bis zwei Lehrer:innen der Schule erklären sich bereit, als schulische Koordinator:innen zu fungieren. Konkret bedeutet das: Sie koordinieren Prozesse, steuern die Kommunikation und sind Ansprechpartner:in für alle Beteiligten. Dazu zählt u.a., regelmäßig die Gesamtkonferenz zu informieren.
  • Auch die Zusammenarbeit mit der Prozessbegleitung des Hessischen Kultusministerium und der Projektleitung der Crespo Foundation sowie den anderen Kooperationspartnern muss die Schule garantieren.


Der Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für das Schuljahr 2024/2025

  • Juni 2023_Ausschreibung der drei fliegenden Künstlerzimmer im Amtsblatt 06/2024
  • September 2023_Aktualisierte Ausschreibung im Amtsblatt 09/2023
  • 31. Oktober 2023_Bewerbungsschluss für interessierte Schulen
  • Bis Ende Januar 2024_Auswahlverfahren der Schulen
  • Bis Mai 2024_ Auswahlverfahren der drei Künstler:innen
  • Juni/Juli 2024_ Start der Vorbereitungsworkshops
  • Sommerferien 2024_Aufbau der Wohnateliers auf dem Schulgelände

 Interesse? Hier kann Ihre Schule sich für das FlieKüZi bewerben!
Hier geht´s zur Ausschreibung des Hessischen Kultusministerium im Amtsblatt
und zum hessischen Bildungsserver!

Fragen? Sowohl das Team der Crespo Foundation als auch die Ansprechpartnerin beim Hessischen Kultusministerium helfen gerne!

Hessisches Kultusministerium
Büro Kulturelle Bildung:
Andrea Wandernoth
Telefon: +49 (0)69-38989 278
andrea.wandernoth@kultus.hessen.de

Crespo Foundation
Fliegendes Künstlerzimmer:
Laura Kurtz (Projektreferentin)
Telefon: +49 (0)69 2710795-23
laura.kurtz@crespo-foundation.de

Die Künstler:innenbewerbung

Das Stipendium

  • Der:die Künstler:in erhält die Möglichkeit, an einer der Schulen ein mobiles Wohn-Atelier, „Das fliegende Künstlerzimmer“, zu beziehen, um zwei Jahre – optional auch ein Jahr lang – mit der Schülerschaft an durchschnittlich drei Tagen pro Schulwoche künstlerische Prozesse anzustoßen und auch das eigene künstlerische Schaffen voranzutreiben.
  • Das Artist-in-Residence-Stipendium ist mit 2.500 Euro monatlich über zwei Jahre Laufzeit dotiert. Darüber hinaus ist das Stipendium mit einem Betrag von 6.000 Euro pro Jahr für anfallendes Material ausgestattet.
  • Die Laufzeit des Stipendiums ist gebunden an die hessischen Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026.
  • Der:die Künstler:in hat während der Schulzeit (ausgenommen davon sind Schulferien, Feiertage sowie bewegliche Ferientage der Schule) eine durchschnittlich dreitägige Anwesenheitspflicht pro Woche im fliegenden Künstlerzimmer. An diesen drei Tagen arbeitet er:sie sowohl in Kooperation mit Schüler:innen und Lehrer:innen während der regulären Unterrichtszeit als auch z.B. in AGs oder offenen Ateliersituationen.

Die Bewerbung

Bewerben können sich Künstler:innen, die neben dem eigenen künstlerischen Schaffen erfahren sind in der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen an Schulen.
Die Bewerbung für das Schuljahr 2024/2025 startet voraussichtlich im Februar 2024.