Für das Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ können sich sowohl Schulen in ländlichen Regionen Hessens als auch Künstler:innen bewerben.

Welche Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt werden müssen, wie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren funktioniert – das alles erfahren Sie hier!

Die Künstler:innenbewerbung

Das Stipendium

  • Der:die Künstler:in erhält die Möglichkeit, an einer der Schulen ein mobiles Wohn-Atelier, „Das fliegende Künstlerzimmer“, zu beziehen, um zwei Jahre – optional auch ein Jahr lang – mit der Schülerschaft an durchschnittlich drei Tagen pro Schulwoche künstlerische Prozesse anzustoßen und auch das eigene künstlerische Schaffen voranzutreiben.
  • Das Artist-in-Residence-Stipendium ist mit 2.500 Euro monatlich über zwei Jahre Laufzeit dotiert. Darüber hinaus ist das Stipendium mit einem Betrag von 6.000 Euro pro Jahr für anfallendes Material ausgestattet.
  • Die Laufzeit des Stipendiums ist gebunden an die hessischen Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026.
  • Der:die Künstler:in hat während der Schulzeit (ausgenommen davon sind Schulferien, Feiertage sowie bewegliche Ferientage der Schule) eine durchschnittlich dreitägige Anwesenheitspflicht pro Woche im fliegenden Künstlerzimmer. An diesen drei Tagen arbeitet er:sie sowohl in Kooperation mit Schüler:innen und Lehrer:innen während der regulären Unterrichtszeit als auch z.B. in AGs oder offenen Ateliersituationen.

Die Bewerbung

Bewerben können sich Künstler:innen, die neben dem eigenen künstlerischen Schaffen erfahren sind in der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen an Schulen.

Die aktuelle Ausschreibung für Künstler:innen ab dem Schuljahr 2024/25 ist hier zu finden.

Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung ist am 17. März 2024 abgelaufen, das Bewerbungsverfahren läuft.

Die Schulbewerbung

Das Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ macht es möglich, dass Schüler:innen und Lehrerschaft die Chance bekommen, genau das zu erleben und gemeinsam mit einem:r Künstler:in ihre Kreativität entdecken und Neues im Unterricht oder darüber hinaus ausprobieren können!

Die Voraussetzungen auf einen Blick

  • Die Schule muss sich im Vorfeld mit dem Schulträger (Landkreis) abgestimmt und dessen Einverständnis eingeholt haben. Der nämlich ist für die Übernahme der Bauantragstellung, die Vorbereitung der Stellfläche für das fliegende Künstlerzimmer, die Bereitstellung von technischen Anschlüssen und die Wasserversorgung zuständig.
  • Außerdem sind Zustimmungen der gesamten Lehrer:innen- und Schüler:innenschaft einzuholen bzw. diese in den Bewerbungsprozess miteinzubinden. Die Lehrer:innen und Schüler:innen müssen Lust auf das Projekt haben und Freude daran haben, mit dem:der Künstler:in zusammen zu arbeiten und gemeinsam Projekte zu realisieren.
  • Ein bis zwei Lehrer:innen der Schule erklären sich bereit, als schulische Koordinator:innen zu fungieren. Konkret bedeutet das: Sie koordinieren Prozesse, steuern die Kommunikation und sind Ansprechpartner:in für alle Beteiligten. Dazu zählt u.a., regelmäßig die Gesamtkonferenz zu informieren.
  • Auch die Zusammenarbeit mit der Prozessbegleitung des Hessischen Kultusministerium und der Projektleitung der Crespo Foundation sowie den anderen Kooperationspartnern muss die Schule garantieren.

Die Ausschreibung für Schulen ab dem Schuljahr 2024/2025 und dem Schuljahr 2025/2026 ist bereits abgeschlossen.
Die nächste Ausschreibung für Schulen ab dem Schuljahr 2026/2027 erfolgt voraussichtlich dieses Jahr im Juni.


Der Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für das Schuljahr 2026/2027

  • Juni 2024_Ausschreibung der drei fliegenden Künstlerzimmer im Amtsblatt 06/2025
  • September 2024_Aktualisierte Ausschreibung im Amtsblatt 09/2024
  • 31. Oktober 2024_Bewerbungsschluss für interessierte Schulen
  • Bis Ende Januar 2025_Auswahlverfahren der Schulen
  • Bis Mai 2026_ Auswahlverfahren der drei Künstler:innen
  • Juni/Juli 2026_ Start der Vorbereitungsworkshops
  • Sommerferien 2026_Aufbau der Wohnateliers auf dem Schulgelände



Fragen? Sowohl das Team der Crespo Foundation als auch die Ansprechpartnerin beim Hessischen Kultusministerium helfen gerne!

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Büro Kulturelle Bildung:
Andrea Wandernoth
Telefon: +49 (0)69-38989 278
andrea.wandernoth@kultus.hessen.de

Crespo Foundation
Fliegendes Künstlerzimmer:
Laura Kurtz (Projektreferentin)
Telefon: +49 (0)69 2710795-23
laura.kurtz@crespo-foundation.de