Für das Programm „Das fliegende Künstler:innenzimmer“ können sich sowohl Schulen in ländlichen Regionen Hessens als auch Künstler:innen bewerben.
Welche Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt werden müssen, wie das Bewerbungs- und Auswahlverfahren funktioniert – das alles erfahren Sie hier!
Die Künstler:innenbewerbung
Das Stipendium
- Der:die Künstler:in erhält die Möglichkeit, an einer der Schulen ein mobiles Wohn-Atelier, das fliegende Künstler:innenzimmer, zu beziehen, um zwei Jahre – optional auch ein Jahr lang – mit der Schülerschaft an durchschnittlich drei Tagen pro Schulwoche künstlerische Prozesse anzustoßen und auch das eigene künstlerische Schaffen voranzutreiben.
- Das Artist-in-Residence-Stipendium ist mit 2.500 Euro monatlich über zwei Jahre Laufzeit dotiert. Darüber hinaus ist das Stipendium mit einem Betrag von 6.000 Euro pro Jahr für anfallendes Material ausgestattet.
- Die Laufzeit des Stipendiums ist gebunden an die hessischen Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026.
- Der:die Künstler:in hat während der Schulzeit (ausgenommen davon sind Schulferien, Feiertage sowie bewegliche Ferientage der Schule) eine durchschnittlich dreitägige Anwesenheitspflicht pro Woche im fliegenden Künstler:innenzimmer. An diesen drei Tagen arbeitet er:sie sowohl in Kooperation mit Schüler:innen und Lehrer:innen während der regulären Unterrichtszeit als auch z.B. in AGs oder offenen Ateliersituationen.
Die Bewerbung
Bewerben können sich Künstler:innen, die neben dem eigenen künstlerischen Schaffen erfahren sind in der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen an Schulen.
Das aktuelle Bewerbungsverfahren ist bereits abgeschlossen. Die Künstler:innen-Ausschreibung zum Stipendienstart ab August 2025 (Schuljahr 2025/26 bis Schuljahr 2026/27) wird zu gegebenen Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Schulbewerbung
Das Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ macht es möglich, dass Schüler:innen und Lehrerschaft die Chance bekommen, genau das zu erleben und gemeinsam mit einem:r Künstler:in ihre Kreativität entdecken und Neues im Unterricht oder darüber hinaus ausprobieren können!
Die Voraussetzungen auf einen Blick
- Die Schule muss sich im Vorfeld mit dem Schulträger (Landkreis) abgestimmt und dessen Einverständnis eingeholt haben. Der nämlich ist für die Übernahme der Bauantragstellung, die Vorbereitung der Stellfläche für das fliegende Künstler:innenzimmer, die Bereitstellung von technischen Anschlüssen und die Wasserversorgung zuständig.
- Außerdem sind Zustimmungen der gesamten Lehrer:innen- und Schüler:innenschaft einzuholen bzw. diese in den Bewerbungsprozess miteinzubinden. Die Lehrer:innen und Schüler:innen müssen Lust auf das Projekt haben und Freude daran haben, mit dem:der Künstler:in zusammen zu arbeiten und gemeinsam Projekte zu realisieren.
- Ein bis zwei Lehrer:innen der Schule erklären sich bereit, als schulische Koordinator:innen zu fungieren. Konkret bedeutet das: Sie koordinieren Prozesse, steuern die Kommunikation und sind Ansprechpartner:in für alle Beteiligten. Dazu zählt u.a., regelmäßig die Gesamtkonferenz zu informieren.
- Auch die Zusammenarbeit mit der Prozessbegleitung des Hessischen Kultusministerium und der Projektleitung der Crespo Foundation sowie den anderen Kooperationspartnern muss die Schule garantieren.
Die Ausschreibung für Schulen ab dem Schuljahr 2024/2025 und dem Schuljahr 2025/2026 ist bereits abgeschlossen.
Für das Schuljahr 2026/2027 wird keine Ausschreibung erfolgen. Die nächste Ausschreibung wird 2025 für das Schuljahr 2027/2028 an dieser Stelle veröffentlicht.
Fragen? Sowohl das Team der Crespo Foundation als auch die Ansprechpartnerin beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen helfen gerne!
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Büro Kulturelle Bildung:
Andrea Wandernoth
Telefon: +49 (0)69-38989 278
andrea.wandernoth@kultus.hessen.de
Natalie Kohl
Natalie.Kohl@kultus.hessen.de
Crespo Foundation
Fliegendes Künstler:innenzimmer:
Laura Kurtz (Projektreferentin)
Telefon: +49 (0)69 2710795-23
mail@fliegendes-kuenstlerzimmer.de